Aktualisiert 01.11.2018

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR THERAPIEBEGLEITHUNDE UND SCHULBESUCHSHUNDE NACHPRÜFUNG
TUSH

 

VORRAUSSETTUNGEN ZUR NACHPRÜFUNG

Für die Zulassung zur Beurteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen am Prüfungstag bereitgestellt sein:

 

Allgemeine Voraussetzungen des Hundehalters/der Hundehalterin:

◦Mindestalter 18 Jahre

◦Keine Vorstrafen

◦Über evtl. körperliche oder geistige Einschränkungen des Hundeführers muss Tush vor der Anmeldung zur Prüfung informiert werden

◦Anmeldung zur Prüfung

◦Mit der Anmeldung zur Prüfung erkläre ich mein Einverständnis zur Prüfungsordnung.

◦Begleichung der Prüfungsgebühr sofort nach Rechnungserhalt.

◦Eine Erstattung der Prüfungsgebühr bei nicht erscheinen, Ausschluss, nicht bestehen oder sonstiger Umstände ist zu keiner Zeit möglich.

Nach vorlage eines Ärtzlichen oder Tierärztlichem Dokumentes zur wirklichen Uneignung des Prüflings oder des Hundes kann die Prüfung zum nächst möglichem Prüfungstermin nachgeholt werden.

Bedingt durch kosten in den Einrichtungen kann eine Unkostenpauschale im bis zu 3 stelligem Breich anfallen.

◦Das Urteil des Prüfers ist bindend.

◦Es ist stets den Anweisungen des Prüfers Folge zu leisten.

◦Zu jeder Zeit ist der Hundeführer für das Verhalten seines Hundes verantwortlich und haftbar.

-Es kann jeder Zeit ein Ausschluss von der laufenden Prüfung erfolgen. Gründe hierfür sind zum Beispiel: Aggressives Verhalten vom Hundeführer oder Hund, Parasiten Befall des Hundes oder des Hundeführers, unangemessenes Verhalten während der Prüfung, große Überforderung des Hundes, usw.

◦Für den Antritt zur Nachprüfung muss eine vollständige Prüfung als Therapiebegleit und Schulbesuchshund bei Senne-dogs oder einem anderem vergleichbaren Institut erfolgt sein.

Der Nachweis hierrüber muss sofort und unaufgefordert in Kopie nach Anmeldung erfolgen.

◦Ein Betrug führt zum Ausschluss der Prüfung.

◦Die Nachprüfung kann mit einem Abstand von mindestens 6 Monaten zwischen den Prüfungen von Tush wiederholt werden.

 

 Allgemeine Voraussetzungen des Hundes

:◦Mindestalter 24 Monate.

◦Haftpflichtversicherungsnachweis (Mit Angabe von Name, Rasse, Therapiehunde,

◦Mindestdecksumme 5 Mio. Euro).

Hunde mit Qualzuchtmerkmalen laut TSchG werden nicht zur Prüfung zugelassen.

◦Läufige Hündinnen sind zugelassen, müssen aber angemeldet werden.

 

Gesundheitliche Eignung des Hundes

Der Hund ist in gesundheitlich gutem Zustand für die Prüfung

◦ Gültige für den Einsatz wichtige Impfungen oder Impftiter müssen nachgewiesen werden (für den Einsatz wichtige Impfungen sind im Impfpass vermerkt.

◦Der Vollständige, Gültige Impfpass mit Chipnummer muss bei der Prüfung steht's greifbar sein.

Der Hund muss 4 Wochen vor der Prüfung bei einem Tierarzt vorgestellt werden und auf Parasiten, Hautkrankheiten oder sonstigen Zoonosen untersucht werden. Außerdem muss ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt und ausgeschrieben werden.

 

 

 

Nachprüfung

◦In der Praktischen Prüfung wird alles begutachtet was das Team während der gesamten Prüfung macht.

◦Das Team muss mit einer Gruppe von mind. 4 Personen, (die sowohl geistig als auch körperlich eingeschränkt sein können,im Alter von 1 Jahr bis 104 Jahren) ein 30 Minütiges Angebot erarbeiten.

◦Außerdem könnte das Team noch an eine Einzelperson geprüft werden.

◦Sollte der / die PrüferIn zu irgendeinem Zeitpunkt das Gefühl haben,das der Hund und / oder Mensch überfordert ist, oder eine gefährliche Situation zu erahnen ist , oder aus anderen relevanten Grund , kann der Prüfer jederzeit die Prüfung beenden oder pausieren.

Die Prüfer halten sich vor eine mündliche Prüfung oder ein Fachgespräch im Anschluss des praktischen Teils zu führen.

 

 

Umgang des Hundehalters/der Hundehalterin mit den Klienten

Der/die HundehalterIn soll den Klienten gegenüber einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang zeigen, sich mit diesen bekannt machen und sich selbst sowie den eigenen Hund vorstellen.

Der/die HundehalterIn soll individuell auf jeden einzelnen Klienten/jede einzelne Klientin eingehen und auf dessen/deren Ansprache und Bedürfnisse reagieren, indem er/sie sich ihm/ihr zuwendet, jedoch die Individualdistanz wahrt.

Flexibilität des Hundehalters/der Hundehalterin

Der/die HundehalterIn soll im Rahmen des individuellen Umgangs flexibel sein, sich auf jeden einzelnen Klienten/jede einzelne Klientin einstellen und auch in ungewöhnlichen Situationen souverän reagieren können. Der/die HundehalterIn soll Kreativität im Setting durch Klienten-angepasste Interaktionen vorweisen und Struktur im Einsatz zeigen.

Reaktion des Hundes auf die Klienten

Der Hund soll Interesse am Kontakt und der Arbeit mit den Klienten zeigen. Er soll die Klienten nicht bedrängen, an diesen hochspringen oder diese anbellen. Der Hund soll im Umgang mit den Klienten ein sicheres Verhalten zeigen.

 

Teamverhalten

Gesamteindruck des Teams

Der/die HundehalterIn soll vorbereitet sein und das notwendige Equipment (Wasserschüssel, Spielzeug, Bürste, Leckerchen, Tücher, etc.) mitbringen. Das Team soll eingespielt, sicher und harmonisch wirken und eine Einheit bilden sowie beiderseits Freude an der Arbeit haben.

Der / die HundehalterIn sollte die Arbeit nach dem Temperament des Hundes auswählen.

Einwirkung auf den Hund (verbal/non-verbal)

Der/die HundhalterIn soll den Hund ausreichend für seine positiv erbrachte Leistung belohnen sowie tierschutzkonform arbeiten und gegebenenfalls Situationen in ruhiger Art und Weise wiederholen.

Der/die HundhalterIn soll die Signale dem Hund gegenüber stets in ruhiger und freundlicher Weise kommunizieren.

Der/die HundhalterIn soll nicht am Hund manipulieren, wie z.B. an der Leine und/oder am Geschirr/Halsband ziehen, drängen, etc.

 

Motivation des Hundes

Der Hund soll aufmerksam sein und freudig arbeiten sowie verlässlich auf die Signale des Hundehalters/der Hundehalterin reagieren. Weiters soll er Freude im Rahmen der Tiergestützten Intervention und am Kontakt mit den Klienten zeigen.

Umgang des Hundehalters/der Hundehalterin mit dem Hund

Der/die HundehalterIn soll stets respektvoll und freundlich mit dem Hund umgehen. Er/sie achtet auf die Signale des Hundes, kann das absehbare Verhalten des Hundes bereits im Ansatz erkennen und einschätzen, geht auf diese ein und schützt den Hund gegebenenfalls. Der/die HundehalterIn soll eventuelle Schwächen des Hundes kennen und dementsprechend agieren. Er/sie soll wissen, dass ein sehr temperamentvoller Hund durch ein aktives Spiel zu überreizt werden kann, ein sehr futtermotivierter Hund immer wieder gebremst und mit weniger stark riechenden Leckerchen belohnt werden soll und ein eher schüchterner Hund nicht zu sehr bedrängt werden soll.

Klein- bzw. Kleinsthunde dürfen nur unter vorangegangenem Signal vom Hundehalter/in angehoben werden, um auf einem entsprechend rutschfesten Hilfsmittel, wie z.B. Tischchen oder Treppchen an den Klienten/die Klientin herangeführt zu werden. Wünschenswert ist ein Hilfsmittel, welches dem Hund ermöglicht selbst auf die Höhe des Klienten/der Klientin bzw. auch wieder auf den Boden zu gelangen.

 

Verantwortungsübernahme des Hundehalters/der Hundehalterin

Der/die HundehalterIn ist sich der eigenen Verantwortung über die Gesamtsituation, insbesondere den anwesenden Klienten gegenüber wie auch dem eigenen Hund gegenüber bewusst. Er/sie schützt den Hund, indem er/sie diesen aus beengten und unangenehmen Situationen nimmt und diese selbstständig rechtzeitig abbricht. Er/sie soll beachten, dass der Hund bei Bedarf immer eine Rückzugsmöglichkeit hat und kann sich auch immer wieder zwischen den Hund und den Klienten/die Klientin stellen, um dem Hund Distanz und eine kurze Entspannung zu ermöglichen. Der/die HundehalterIn muss stets im Sinne des Wohlbefindens aller Beteiligten agieren.

 

Abschlusszertifikat

Wenn das Team die Nachprüfung positiv abgeschlossen hat erhält es ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 24 Monaten. Sollte sich das Team, auch nach der Prüfung unangemessen zeigen, Richtlinien nicht eingehalten werden, dem Hund psychische oder physische Schmerzen zugefügt werden, kann das Zertifikat jeder Zeit wieder entzogen werden.

 

Nicht Bestanden

 

Praktische Prüfungen

Bei der praktischen Prüfungen muss  ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 Erreicht werden.

Fachgespräch/ mündliche Prüfung

Bei dem evtl. Fachgespäch / mündlicher Prüfung muss mindestens ein Notendurchschnitt von 3,0 erreicht werden

 

Das Urteil der Prüfer ist bindend und kann nicht angefochten werden.

 

Es erfolgt auch keine Erstattung der Prüfungsgebühr.

Bei einem erneuten Versuch muss die Komplette Prüfungsgebühr wieder bezahlt werden.

 

Termine

Die Termine für die Nachprüfung werden auf Anfragen bekannt gegeben. Jedes Team muss dafür Sorge tragen, dass alle Nachprüfungen fristgerecht eingehalten werden. Tush übernimmt keine Verantwortung für das Einhalten der Termine und Anforderungen.

 

Kosten

Die Kosten für die Nachprüfung belaufen sich auf 150,00 Euro plus 19%MwSt., also einen gesamten Betrag von 178,50 Euro.

 

Mit absenden des Formulars melden sie sich verbindlich und unwiederruflich zur Prüfung an.

Es ist keine Unterschrift des Prüflings notwendig.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.