Registrierung im Hunderegister

Seit dem 1. Juli 2013 müsse alle Hunde im Niedersächsischem Hunderegister registriert werden. Bis August sollte dies erfolgen sonst droht eine Geldstrafe von 10.000 Euro. 

Es müssen wirklich alle Hunde registriert werden, auch der 2. oder 3. Hund, sowie der 15 jährige Hund. Pro Hund fällt eine Gebühr von ca. 18,00 Euro an.

Tasso oder ähnliche Register werden nicht anerkannt.  Auch die Meldung des Hundes bei der Stadt spielt keine Rolle.  Jeder Hund muss zusätzlich im Register registriert werden. 

 

Zur Registrierung

https://www.hunderegister-nds.de