Aktualisiert 01.11.2018

PRÜFUNGSORDNUNG FÜR THERAPIEBEGLEITHUNDE UND SCHULBESUCHSHUNDE
TUSH

 

VORRAUSSETTUNGEN ZUR PRÜFUNG

Für die Zulassung zur Beurteilung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen am Prüfungstag bereitgestellt sein:

 

Allgemeine Voraussetzungen des Hundehalters/der Hundehalterin:

◦Mindestalter 18 Jahre

◦Keine Vorstrafen

◦Über evtl. körperliche oder geistige Einschränkungen des Hundeführers muss Tush vor der Anmeldung zur Prüfung informiert werden

◦Anmeldung zur Prüfung

◦Mit der Anmeldung zur Prüfung erkläre ich mein Einverständnis zur Prüfungsordnung.

◦Begleichung der Prüfungsgebühr sofort nach Rechnungserhalt.

◦Eine Erstattung der Prüfungsgebühr bei nicht erscheinen, Ausschluss, nicht bestehen oder sonstiger Umstände ist zu keiner Zeit möglich.

◦Das Urteil des Prüfers ist bindend.

◦Es ist stets den Anweisungen des Prüfers Folge zu leisten.

◦Zu jeder Zeit ist der Hundeführer für das Verhalten seines Hundes verantwortlich und haftbar.

-Es kann jeder Zeit ein Ausschluss von der laufenden Prüfung erfolgen. Gründe hierfür sind zum Beispiel: Aggressives Verhalten vom Hundeführer oder Hund, Parasiten Befall des Hundes oder des Hundeführers, unangemessenes Verhalten während der Prüfung, große Überforderung des Hundes, usw.

◦Für den Antritt zur Praktischen Prüfung muss die theoretische Prüfung bestanden werden.

◦Ein Betrug führt zum Ausschluss der Prüfung.

◦Die Theoretische Prüfung kann bis zu 4-mal in 2 Jahren wiederholt werden. ◦Die Praktische Prüfung kann mit einem Abstand von mindestens 6 Monaten zwischen 2 Praktischen Prüfungen von Tush wiederholt werden. ◦Die Mündliche Prüfung kann bis zu 4-mal in 2 Jahren wiederholt werden.

 

 Allgemeine Voraussetzungen des Hundes

:◦Mindestalter 15 Monate.

◦Haftpflichtversicherungsnachweis (Mit Angabe von Name, Rasse, Therapiehunde, ◦Mindestdecksumme 1 Mio. Euro). Hunde mit Qualzuchtmerkmalen laut TSchG werden nicht zur Prüfung zugelassen.

◦Läufige Hündinnen sind zugelassen, müssen aber angemeldet werden.

 

Gesundheitliche Eignung des Hundes

Der Hund ist in gesundheitlich gutem Zustand für die Prüfung

◦ Gültige für den Einsatz wichtige Impfungen oder Impftiter müssen nachgewiesen werden (für den Einsatz wichtige Impfungen sind im Impfpass vermerkt.

◦Der Vollständige, Gültige Impfpass mit Chipnummer muss bei der Prüfung steht's greifbar sein.

Der Hund muss 4 Wochen vor der Prüfung bei einem Tierarzt vorgestellt werden und auf Parasiten, Hautkrankheiten oder sonstigen Zoonosen untersucht werden. Außerdem muss ein allgemeiner Gesundheitscheck durchgeführt und ausgeschrieben werden.

 

Theorie Prüfung

◦Die Theoretische Prüfung ist eine Mischung aus Multiple Choice . (Aus einer Auswahl von 4 Antworten ist nur eine Antwort ist steht richtig.)

◦Und gibt es immer noch ein paar Fragen und Aufgaben zur freien Antwort.

◦Die Prüflinge haben 90 Min für eine Prüfung mit ca. 60 Fragen/ Aufgaben

◦Die Fragen umfassen mind. 5 Themenbereiche, zum Beispiel, Gesundheit, Recht, ...)

 

Praktische Prüfung

◦In der Praktischen Prüfung wird alles begutachtet was das Team während der gesamten Prüfung macht.

◦Das Team muss einmal mit einer Gruppe von mind. 4 Personen, die sowohl geistig als auch Körperlich eingeschränkt sein können, Kinder oder Jugendliche sein.

◦Außerdem wird das Team noch an eine Einzelperson geprüft.

◦Sollte der / die PrüferIn zu irgendeinem Zeitpunkt das Gefühl haben,das der Hund und / oder Mensch überfordert ist, oder eine gefährliche Situation zu erahnen ist , oder aus anderen relevanten Grund . Kann der Prüfer jederzeit die Prüfung beenden oder pausieren.

 

Mündliche Prüfung

◦Die Mündliche Prüfung besteht aus einem Fachgespräch mit der Prüferin und evtl. einem Helfer, Einrichtungsleitung, etc.

◦In dem Gespräch ist der Hund möglichst nicht anwesend. Es geht um die Analyse der Praktischen Prüfung.

◦Der Hundeführer soll zeigen, dass er die Situation gut einschätzen und analysieren kann. Er soll Schwächen und Stärken von seinem Team erkennen und Lösungsvorschläge erbringen.

Spezielle Ausbildung

◦Der Hund sollte sorgfältig auf die Prüfung vorbereitet sein. Auch der Mensch sollte mit dem Hund vertraut und mehrmals die Woche mit ihm geübt haben.

◦Empfohlen werden die Module 1 bis 8 von TUSH.

◦Aber auch andere Ausbildungen können auf Antrag anerkannt werden.

 

Umgang des Hundehalters/der Hundehalterin mit den Klienten

Der/die HundehalterIn soll den Klienten gegenüber einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang zeigen, sich mit diesen bekannt machen und sich selbst sowie den eigenen Hund vorstellen.

Der/die HundehalterIn soll individuell auf jeden einzelnen Klienten/jede einzelne Klientin eingehen und auf dessen/deren Ansprache und Bedürfnisse reagieren, indem er/sie sich ihm/ihr zuwendet, jedoch die Individualdistanz wahrt.

Flexibilität des Hundehalters/der Hundehalterin

Der/die HundehalterIn soll im Rahmen des individuellen Umgangs flexibel sein, sich auf jeden einzelnen Klienten/jede einzelne Klientin einstellen und auch in ungewöhnlichen Situationen souverän reagieren können. Der/die HundehalterIn soll Kreativität im Setting durch Klienten-angepasste Interaktionen vorweisen und Struktur im Einsatz zeigen.

Reaktion des Hundes auf die Klienten

Der Hund soll Interesse am Kontakt und der Arbeit mit den Klienten zeigen. Er soll die Klienten nicht bedrängen, an diesen hochspringen oder diese anbellen. Der Hund soll im Umgang mit den Klienten ein sicheres Verhalten zeigen.

 

Teamverhalten

Gesamteindruck des Teams

Der/die HundehalterIn soll vorbereitet sein und das notwendige Equipment (Wasserschüssel, Spielzeug, Bürste, Leckerchen, Tücher, etc.) mitbringen. Das Team soll eingespielt, sicher und harmonisch wirken und eine Einheit bilden sowie beiderseits Freude an der Arbeit haben.

Der / die HundehalterIn sollte die Arbeit nach dem Temperament des Hundes auswählen.

Einwirkung auf den Hund (verbal/non-verbal)

Der/die HundhalterIn soll den Hund ausreichend für seine positiv erbrachte Leistung belohnen sowie tierschutzkonform arbeiten und gegebenenfalls Situationen in ruhiger Art und Weise wiederholen.

Der/die HundhalterIn soll die Signale dem Hund gegenüber stets in ruhiger und freundlicher Weise kommunizieren.

Der/die HundhalterIn soll nicht am Hund manipulieren, wie z.B. an der Leine und/oder am Geschirr/Halsband ziehen, drängen, etc.

 

Motivation des Hundes

Der Hund soll aufmerksam sein und freudig arbeiten sowie verlässlich auf die Signale des Hundehalters/der Hundehalterin reagieren. Weiters soll er Freude im Rahmen der Tiergestützten Intervention und am Kontakt mit den Klienten zeigen.

Umgang des Hundehalters/der Hundehalterin mit dem Hund

Der/die HundehalterIn soll stets respektvoll und freundlich mit dem Hund umgehen. Er/sie achtet auf die Signale des Hundes, kann das absehbare Verhalten des Hundes bereits im Ansatz erkennen und einschätzen, geht auf diese ein und schützt den Hund gegebenenfalls. Der/die HundehalterIn soll eventuelle Schwächen des Hundes kennen und dementsprechend agieren. Er/sie soll wissen, dass ein sehr temperamentvoller Hund durch ein aktives Spiel zu überreizt werden kann, ein sehr futtermotivierter Hund immer wieder gebremst und mit weniger stark riechenden Leckerchen belohnt werden soll und ein eher schüchterner Hund nicht zu sehr bedrängt werden soll.

Klein- bzw. Kleinsthunde dürfen nur unter vorangegangenem Signal vom Hundehalter/in angehoben werden, um auf einem entsprechend rutschfesten Hilfsmittel, wie z.B. Tischchen oder Treppchen an den Klienten/die Klientin herangeführt zu werden. Wünschenswert ist ein Hilfsmittel, welches dem Hund ermöglicht selbst auf die Höhe des Klienten/der Klientin bzw. auch wieder auf den Boden zu gelangen.

 

Verantwortungsübernahme des Hundehalters/der Hundehalterin Der/die HundehalterIn ist sich der eigenen Verantwortung über die Gesamtsituation, insbesondere den anwesenden Klienten gegenüber wie auch dem eigenen Hund gegenüber bewusst. Er/sie schützt den Hund, indem er/sie diesen aus beengten und unangenehmen Situationen nimmt und diese selbstständig rechtzeitig abbricht. Er/sie soll beachten, dass der Hund bei Bedarf immer eine Rückzugsmöglichkeit hat und kann sich auch immer wieder zwischen den Hund und den Klienten/die Klientin stellen, um dem Hund Distanz und eine kurze Entspannung zu ermöglichen. Der/die HundehalterIn muss stets im Sinne des Wohlbefindens aller Beteiligten agieren.

 

Abschlusszertifikat

Wenn das Team die 3 Prüfungsarten positiv abgeschlossen hat, erhält es ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 24 Monaten. Sollte sich das Team, (auch nach der Prüfung) unangemessen zeigen, Richtlinien nicht eingehalten werden, dem Hund psychische oder physische Schmerzen zugefügt werden, kann das Zertifikat jeder Zeit wieder entzogen werden.

 

Nicht Bestanden

Theorieprüfung

Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Hundeführer/In weniger als 75 % bei der Theoretischen Prüfung erreicht hat.

Praktische Prüfungen

Bei allen 4 Praktischen Prüfungen muss jeweils ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 Erreicht werden.

Fachgespräch

Bei dem Fachgespräch muss eine gesamte Note von 3,0 erreicht werden.

 

Das Urteil der Prüfer ist bindend und kann nicht angefochten werden.

Sollte die Theorieprüfung nicht bestanden werden, erfolgt kein Anspruch an dem Rest der Prüfung teilzunehmen, auch nicht als Passiver Zuschauer.

Zudem erfolgt auch keine Erstattung der Prüfungsgebühr.

Bei einem erneuten Versuch muss die Komplette Prüfungsgebühr wieder bezahlt werden.

 

Nachprüfung

Alle 24 Monate (-/+ 3 Monate) muss eine Nachprüfung des Teams stattfinden, ansonsten verliert das Team sein Zertifikat und eine erneute komplette Prüfung muss gemacht werden

.Die Termine für die Nachprüfung werden auf Anfragen bekannt gegeben. Jedes Team muss dafür Sorge tragen, dass alle Nachprüfungen fristgerecht eingehalten werden. Tush übernimmt keine Verantwortung für das Einhalten der Termine und Anforderungen.

 

Kosten

Die Kosten für die Komplette Prüfung inklusive:

Theoretischer Prüfung

Praktische Prüfung Basic

Praktische Prüfung mit einer Einzelperson

Praktische Prüfung mit einer Gruppe mit körperlich und / oder geistig Eingeschränkten Personen

Praktische Prüfung in einer Gruppe von Kindern

Fachgespräch

Belaufen sich auf 600,00 Euro plus 19% MwSt., also einen gesamten Betrag von 714,00 Euro.

Für zweiten Hundeführer mit dem selben Hund beläuft sich die Prüfungsgebühr auf zusätzlich 400,00 Euro plus 19 % MwSt, also einen Betrag von 476,00 Euro

Rückerstattungen sind nicht möglich.

Vergünstigungen sind in der Regel nicht möglich, können aber im Sonderfall (zum Beispiel: neuer Versuch nach nicht Bestehen) angefragt werden.

Die Kosten für die Nachprüfung belaufen sich auf 150,00 Euro plus 19%MwSt., also einen gesamten Betrag von 178,50 Euro

 

MIt absenden des Formulars melden sie sich verbindlich und unwiederruflich zur Prüfung an.

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.